Mietbedingungen

Mietbedingungen (Stand 2023)

 

1. Allgemeines

Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat (Unterschrift unter „Mietgegenstände abgeholt“). Bei Übernahme des Mietgegenstandes ist der Personalausweis vorzulegen. Etwaige Mängel sind am Tag der Anmietung dem Vermieter schriftlich (per Mail) anzuzeigen. Versäumt der Mieter diese Frist gehen eventuelle Schäden zu Lasten des Mieters. Eine verspätete Mängelmeldung wird nicht anerkannt.

 

2. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Mietgegenstandes bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Insbesondere bei den Zelten ist eine ausreichende Sicherung gegen z. B. Sturm oder Schnee durch den Mieter vorzunehmen. Das gilt auch bei Aufbau durch den Vermieter. Sicherungsmaßnahmen gegen Sturm oder Schnellfall obliegen dem Mieter. Bei starkem Sturm/Schnee ist eventuell ein Abbau durch den Mieter erforderlich. Ab Übergabe des Mietgegenstandes geht die Haftung und der Gefahrenübergang an den Mieter für die gesamte Mietzeit über bis zur Abgabe an den Vermieter. Der Mieter stellt den Vermieter für jede Inanspruchnahme frei für Sach- oder Personenschäden. Der Mieter übernimmt ab Übernahme die Haftung für sämtliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche egal ob eigene oder Dritter die sich aus die Benutzung der Mietgegenstände ergeben sollten. Wir empfehlen den

Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Bei Nichteinhaltung der Abhol- und Rückgabetermine am Außenlager (Adresse siehe oben Lager), kann der Vermieter eine Gebühr in Höhe von 20,00 € als Kostenentschädigung geltend machen.

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er eine Einweisung für den gemieteten Gegenstand oder Gegenstände erhalten hat.

 

3. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in dem von ihm übernommen Zustand am vereinbarten Tag wieder zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 2 Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung.

Bei Rückgabe von Mietartikel insbesondere Fahrzeuge, Anhänger etc. außerhalb der Öffnungszeiten (sofern mit dem Vermieter vereinbart), trägt der Mieter das Risiko bei Beschädigungen oder Verlust sofern diese Schäden nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Erst bei Rücknahme durch den Vermieter geht die Mietzeit zu Ende und das Risiko geht auf den Vermieter über.

 

4. Auftreten von Schäden

Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben bzw. Fotos zu erstellen und dem Vermieter bei Rückgabe oder im Zuge des Aufbaus des Mietgegenstandes vorzulegen bzw. zu schicken. Die Mietgegenstände haben keinen vor Ort Service (falls nicht gesondert aufgeführt). Der Mieter muss den Mietgegenstand dem Vermieter zur Reparatur in den Räumlichkeiten des Vermieters zur Verfügung stellen. Das gilt auch für den Fall einer Lieferung durch den Vermieter.

 

5. Umfang der Haftung des Mieters

Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietgegenstand oder Diebstahl in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht mit Übernahme der Mietgegenstände auf den Mieter über. Fahrzeuge und Anhänger sind mit einer Haftpflichtversicherung und teilweise mit einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Der Mieter haftet in Höhe der Selbstbeteiligung. Bei einem selbst verursachten Schaden haftet der Mieter insbesondere für den entstandenen Wertverlust, d. h. der Mieter schuldet dem Vermieter den Wertverlust durch den Schaden.

 

6. Sonstiges

Bei der Vermietung von Geschirr, Besteck und Gläser müssen diese wieder gespült vom Mieter zurückgebracht werden, sofern die Reinigung nicht inklusive ist. Hüpfburgen dürfen nur bei gutem Wetter und nicht bei Regen aufgebaut werden. Sollte die Hüpfburg nass oder nicht ordnungsgemäß zurückgebracht werden, behält sich der Vermieter das Recht vor die Kaution oder sonstigen Kostenersatz gegenüber dem Mieter gelten zu machen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch seinen Mietgegenstand entstanden sind. Insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung oder durch Folgeschäden z. B. bei Sturmschäden in der Zeltvermietung. Bei dem Verleih von Hüpfburgen gelten zusätzlich besondere Mietbedingungen. Der Mieter bestätigt, dass ihm diese Bedingungen ausgehändert wurden und er diese akzeptiert. Für alle

Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, der Gerichtsstand Lünen vereinbart. Bei Reservierungen muss der Mieter diesen Mietvertrag innerhalb der im Vertrag angebenden Frist dem Vermieter zurücksenden. Ansonsten besteht kein Anspruch mehr auf die Reservierung. Der Gesamtbetrag ist bei Abholung am Lager oder Anlieferung in bar zu zahlen. Evtl. Anlieferungen erfolgen nur bis Bordsteinkante, sofern nichts weiter vereinbart.

 

7. Kaution

Der Vermieter kann für seine Mietgegenstände eine Sicherheitsleistung (Kaution) erheben. Die Kaution wird nach Rückgabe der Mietgenstände sowie nach der Prüfung durch den Vermieter dem Mieter erstattet. Die Rückzahlungsfrist der Kaution beträgt 10 Werktage.

 

8. Stornobedingungen

Im Falle einer Reservierung erklärt sich der Mieter bei nicht Abnahme der Mietartikel mit folgenden Erstattungskosten gegenüber dem Vermieter einverstanden:

3 Wochen vor Anmietung: 30% des Mietpreises

1 Woche vor Anmietung: 100% des Mietpreises

Kostenlose Stornierung für Hüpfburgen bei andauerten Regen am Veranstaltungstag.

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